Ausbildung

Bereits mit 14 Jahren kann die Ausbildung im Segelflug begonnen werden. Die Prüfung kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres abgelegt werden. Zum Ausbildungsbeginn benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (für Bewerber ab 16 Jahre)
  • Tauglichkeitszeugnis nach JAR-FCL eines flugmedizinischen Sachverständigen
  • bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Formular im Verein erhältlich)
  • Verzichtserklärung gegenüber dem Verein (Formular im Verein erhältlich)

Ab dem Beginn der Ausbildung muss desweiteren ein Flugbuch und ein Ausbildungsnachweis geführt werden. Diese sind ebenfalls im Verein erhältlich.

Ausbildungsumfang

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Teile, die Theorie und die Praxis. Beide Teile werden hauptsächlich von ehrenamtlichen Fluglehrern des Vereins durchgeführt.

Der theoretische Teil der Ausbildung behandelt Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, Navigation, Meteorologie, Technik einschließlich Flugphysik und Verhalten in besonderen Fällen. Zusätzlich wird die Funksprechausbildung und ein Erste Hilfekurs ausserhalb des Vereins durchgeführt.

Der praktische Teil der Ausbildung wird ausschliesslich von den Fluglehrern durchgeführt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt dabei frühestens nach 25 Stunden Flugzeit, von denen mindestens 15 im Alleinflug durchgeführt werden müssen. In diesen 25 Stunden müssen mindestens 60 Start- und Landevorgänge durchgeführt werden, 20 davon alleine. Desweiteren ist die eigenständige Planung und Durchführung eines Streckenfluges von 50 Kilometern nötig. Es erfolgt außerdem eine praktische Einweisung zur Beherrschung des Flugzeuges in besonderen Fällen.

In der Praxis werden zur Ausbildung in der Regel zwei komplette Flugsaisons benötigt. Dabei findet der erste Alleinflug nach circa 60 Starts statt. Grundlage für eine zügige Ausbildung ist die regelmäßige Teilnahme am Flugbetrieb im Sommer und an der theoretischen Ausbildung im Winter.

Fliegerärzte

Hier finden Sie eine Liste von saarländischen Ärzten, die die Erlaubnis besitzen, eine Flugtauglichkeitsbescheinigung (das sogenannte Medical) nach JAR-FCL auszustellen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir freuen uns über jede Mitteilung über einen neuen Arzt.

  • Bernd Kaspar, Wolfsborn 58, 66679 Losheim am See, Telefon: (06872) 505867
  • Paul-Heinz Schlich, Buchwaldstraße 49, 66625 Nohfelden, Telefon: (06852) 259
  • Friedhelm Schwan, Ulmenstraße 8, 66740 Saarlouis, Telefon: (06831) 9811-0
  • Gert Rosprich, Kaiserstraße 25a, 66111 Saarbrücken, Telefon: (0681) 32455
  • Gudrun Bender, Bezirksstraße 3, 66440 Blieskastel – Niederwürzbach, Telefon: (06842) 6018
  • Johannes Jäger, Von-der-Leyen-Straße 28, 66440 Blieskastel, Telefon: (06842) 4440